Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Artikel 50 der KI-Verordnung greift ab dem 2. August 2026.
Behoben, nicht nur beanstandet.
Oberflow findet die Fehler auf Ihrer Website, behebt sie im Quellcode und hält jeden Schritt schriftlich fest — damit Sie etwas vorlegen können, wenn jemand fragt. Zum Festpreis, geprüft nach dem europäischen Standard.
So geht es: Adresse aus der Adresszeile des Browsers kopieren, in die vorbereitete E-Mail einfügen, absenden. Zwei Minuten. Eine Adresse genügt. Es antwortet Felix Obermaier, kein Postfach.
Öffnet sich kein E-Mail-Programm? Schreiben Sie direkt an kontakt@oberflow.de, Betreff „Kurz-Check“ — oder rufen Sie an: 0179 1565405.
Was Oberflow macht und wie der Ablauf ist, steht auf der Leistungsseite.
- Festpreis vor der Arbeit, keine Nachforderung
- Versichert (IT-Haftpflicht)
- Ampel-PDF in 48 Stunden
Zwei Pflichten, zwei verschiedene Regeln
Sie treffen nicht denselben Kreis. Der Unterschied entscheidet, ob Sie eine oder beide erfüllen müssen.
BFSG — größenabhängig
Gilt seit 28. Juni 2025
- Betroffen ist, wer Verbrauchern online verkauft oder online Dienstleistungen anbietet.
- Ausnahme bei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.
- Für Produkte gilt die Ausnahme nicht — unabhängig von der Größe.
Artikel 50 KI-VO — ohne Größenausnahme
Stichtag 2. August 2026
- Am klarsten betroffen ist der Chatbot: Systeme, die unmittelbar mit Menschen sprechen, müssen erkennen lassen, dass eine Maschine antwortet.
- Bei erzeugten Texten und Bildern hängt es davon ab, wer erzeugt und wozu veröffentlicht wird — die maschinenlesbare Markierung trifft zuerst den Anbieter des Systems.
- Keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Auch der Ein-Personen-Betrieb mit Chatbot ist in der Pflicht.
Rechnen Sie kurz nach. Verkaufen Sie online an Verbraucher? Bieten Sie online Dienstleistungen an — und liegen Sie über 10 Beschäftigten oder über 2 Mio. € Jahresumsatz? Läuft bei Ihnen ein Chatbot — oder werden Texte oder Bilder von einer KI erzeugt?
Wenn Sie dreimal Nein sagen können, brauchen Sie Oberflow nicht. Das steht lieber hier als im Gespräch. Bei einem Ja wird konkret nachgesehen: die Website im kostenlosen Kurz-Check, die KI-Funktionen im Gespräch. Eine technische Prüfung, keine Rechtsberatung.
Zur Einordnung: Die Untersuchung WebAIM Million hat im Februar 2026 die eine Million meistbesuchten Startseiten der Welt getestet. Bei 95,9 % fand schon der automatische Test Fehler. Das ist eine internationale Stichprobe und keine Aussage über den deutschen Mittelstand — aber es heißt: Wer Fehler auf der Seite hat, ist der Normalfall. Nicht die Ausnahme.
Am Ende halten Sie eine Akte in der Hand
Der Code ist der Weg. Das Ergebnis ist das Dokument, das Sie vorlegen können, wenn jemand fragt — eine Kundin, eine Behörde, ein Anwalt.
Darin steht, was geprüft wurde, nach welchem Maßstab, was gefunden und was behoben wurde. Mit Datum und mit Nachweis für jeden Schritt.
Das ist der Satz, den Sie sagen können, wenn jemand fragt:
„Wir haben die Seite nach dem europäischen Standard prüfen lassen, die Fehler im Quellcode beheben lassen — und wir können vorlegen, was wann geprüft wurde und was dabei herauskam.“
Was Oberflow für Sie macht
Prüfen, im Quellcode beheben und beides so dokumentieren, dass Sie es vorlegen können — alles aus einer Hand. Prüfung, Reparatur und Akte laufen an einer Stelle zusammen: Zwischen Befund und Behebung geht nichts verloren, und niemand schiebt die Verantwortung weiter.
Vier Fix-Sprints im Monat, nicht mehr. Qualität hat Kapazität — dafür halten die Termine, die zugesagt werden.
Wo die Grenze liegt: Oberflow ist kein Anwalt und keine Prüfstelle. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls trifft Ihr Anwalt — Oberflow setzt technisch um und dokumentiert. Und es ruft Ihnen anschließend niemand hinterher.
Festpreis statt Stundensatz
Sie bekommen einen Preis, bevor die Arbeit beginnt — und der hält. Kein Tagessatz, keine Nachforderung, keine Überraschung auf der Rechnung.
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Prüfen
Oberflow prüft Ihre Seite vollständig — maschinell und von Hand. Sie bekommen einen Bericht mit allen Befunden, einen Maßnahmenplan nach Dringlichkeit und den Entwurf Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
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Der Kern
Reparieren
Die Fehler werden im Quellcode behoben. Danach wird nachgemessen, ob durch die Reparatur nichts Neues kaputtgegangen ist — und jeder Eingriff schriftlich festgehalten.
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Betreuen
Oberflow prüft regelmäßig nach, meldet neue Fehler und schreibt die Dokumentation fort — damit der Stand hält, wenn die Seite weiterlebt.
Was es kostet, hängt an der Größe: Zahl der Seitentypen, Sprachen, Art des Bestellvorgangs. Deshalb wird vorher nicht geraten. Nach dem kostenlosen Kurz-Check bekommen Sie ein Festpreis-Angebot, 14 Tage gültig — dann entscheiden Sie. Zur Einordnung: Die Behebung liegt in der Größenordnung einer einzigen Abmahnung, ohne deren Folgekosten.
Artikel-50-Paket — der eine Preis, der vorab feststeht
Weil der Umfang feststeht: Oberflow erfasst, welche KI-Funktionen bei Ihnen laufen, formuliert die Hinweistexte, setzt die Kennzeichnung technisch um und hält fest, was wann gekennzeichnet wurde. Ein abgegrenzter Auftrag mit klarem Ende — dafür ist keine Vorab-Besichtigung Ihrer Seite nötig.
ab 990 € Festpreis. Größere Umgebungen kosten mehr — wie viel, hängt daran, wie viele KI-Funktionen laufen: drei generierte Produkttexte sind etwas anderes als ein Chatbot mit angebundener Wissensbasis. Was Artikel 50 verlangtWas in den 48 Stunden passiert
Damit Sie wissen, wofür die zwei Tage draufgehen — und dass da kein Knopfdruck-Report herauskommt.
- Werkzeuglauf mit axe-core, pa11y und Lighthouse über die genannten Adressen.
- Jede genannte Seite wird einmal komplett mit der Tastatur bedient — bis zum ersten Schritt in Kasse oder Kontakt.
- Ein Formular wird absichtlich falsch ausgefüllt. Kommt die Fehlermeldung an?
- Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung — und findet man sie?
Zusammen rund 45 Minuten Handarbeit — kein automatisch erzeugter Report. Sie bekommen den Werkzeuglauf im Anhang, nicht nur die Zusammenfassung; jeden Befund können Sie nachschlagen oder Ihrer Agentur zeigen.
Was danach passiert: Sie bekommen eine Bestätigung, dann das PDF, dann genau eine Nachfrage, ob Sie darüber sprechen wollen. Sagen Sie nichts, war es das. Kein Abo, kein Vertreterbesuch, keine Weitergabe Ihrer Daten.
Die Frage, die später gestellt wird, lautet selten: War alles perfekt? Sie lautet: Was haben Sie unternommen, und wann? Nichts zu tun ist auch eine Antwort — nur keine, die Sie vorlegen können.
Öffnet sich kein E-Mail-Programm? Schreiben Sie direkt an kontakt@oberflow.de, Betreff „Kurz-Check“ — oder rufen Sie an: 0179 1565405.
- E-Mail kontakt@oberflow.de
- Telefon 0179 1565405 Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr
- WhatsApp Nachricht schreiben Für kurze Rückfragen und Terminabsprachen. Adressen und Befunde bitte per E-Mail oder Telefon. Erst der Klick baut die Verbindung auf.