Das Dokument, das Sie am Ende in der Hand halten
Jeder Auftrag endet mit einer Prüfakte: Darin steht, was geprüft, was gefunden und was behoben wurde — jeweils mit Datum. Auf dieser Seite steht eine echte, über diese Website selbst.
Wichtig zur Einordnung: Dies ist eine Eigenprüfung — Oberflow hat die eigene Seite geprüft. Das ersetzt keine unabhängige Prüfstelle und ist kein Siegel. Genau deshalb steht unten auch, was noch offen ist.
Eine Akte, drei Pflichten
Die Prüfakte entsteht bei jedem Oberflow-Auftrag — egal, mit welcher der drei Pflichten Sie kommen. Sie dokumentiert jeweils dasselbe: was geprüft, was umgesetzt, was nachgewiesen wurde.
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Barrierefreiheit — BFSG
Befunde nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA, Behebung im Quellcode, Nachmessung. Genau so eine Akte sehen Sie unten als Exponat.
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KI-Kennzeichnung — Artikel 50
KI-Inventar, formulierte Hinweistexte, umgesetzte Kennzeichnung — mit Datum und Fundstelle je KI-Funktion.
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CRA-Meldestelle — Cyber Resilience Act
Übergabeprotokoll der Meldestelle (security.txt, Postfach, CVD-Policy) und im Paket die monatlichen Stücklisten-Berichte.
Das Exponat unten ist eine Barrierefreiheits-Akte über oberflow.de — der Aufbau ist bei allen drei Pflichten derselbe.
Was in der Akte steht
Fünf Abschnitte, immer dieselben — wer die Akte aufschlägt, findet sich sofort zurecht.
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Zusammenfassung
Der Stand in einem Absatz — für alle, die nicht weiterlesen.
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Prüfumfang und Methodik
Welche Seiten geprüft wurden und womit — und was ausdrücklich nicht geprüft wurde.
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Befunde
Jeder gefundene Fehler: was passiert, wo er steckt und wie dringend er ist.
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Behebung und Nachweis
Was repariert wurde — und die Messwerte danach, mit denen man es nachprüfen kann.
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Protokoll
Jeder Schritt mit Datum, damit später niemand raten muss, was wann geschah.
Ein Befund, wie er in der Akte steht
Was Nutzer erlebten: Eine Tabelle auf dieser Website ließ sich nur mit der Maus seitwärts schieben, sobald das Fenster schmaler war als die Tabelle. Wer keine Maus benutzt, erreichte die rechten Spalten nicht.
So steht es in der Akte: Fundstelle sind die Tabellenbereiche dieses Berichts, Kriterium ist WCAG 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit, gemeldet in der Stufe „serious“ — ernst.
Was getan wurde: Die Tabellenbereiche wurden in die Tastatur-Reihenfolge aufgenommen und benannt — sie lassen sich seitdem ohne Maus erreichen und verschieben.
Nachgemessen: alle acht Seiten, in drei Fensterbreiten — kein Verstoß mehr.
Und warum reicht nicht einfach ein Prüfprogramm? Das zeigt Befund 2 aus demselben Bericht: Alle drei Programme liefen über die betroffenen Grafiken und meldeten null Verstöße. Der zu schwache Kontrast einer Linie fiel erst auf, als die Werte von Hand nachgerechnet wurden.
Was Ihnen das bringt
- Sie können etwas vorlegen, wenn jemand fragt — eine Kundin, eine Behörde, ein Anwalt: was geprüft wurde, wann, und was behoben ist.
- Ihre Agentur kann direkt umsetzen. Jeder Befund steht mit Fundstelle und Kriterium in der Akte — niemand muss erst suchen, was gemeint ist.
- Nichts muss geglaubt werden. Die Prüfwerkzeuge sind frei verfügbar, die Messwerte stehen in der Akte — jeder kann sie nachvollziehen.
Ab hier: der echte Bericht über oberflow.de
Genau dieses Dokument bekommen Sie über Ihre Seite — hier ist unseres, mit allen Befunden, auch den offenen.
Zusammenfassung
Acht Seiten geprüft, in drei Fensterbreiten. Der automatisierte Teil und die Sicht- und Strukturprüfung sind vollständig durchlaufen und ohne Verstoß. Drei Befunde traten während der Prüfung auf; alle drei sind behoben.
Die beiden zuletzt offenen Prüfschritte sind am 4. August 2026 durchgeführt — die Screenreader-Stichprobe und der vollständige Tastatur-Durchlauf von Hand, beide innerhalb der dafür zugesagten Kalenderwoche 32. Ergebnis: kein Verstoß. Auf allen acht Seiten ist jedes Bedienelement per Tabulatortaste erreichbar, der Rückweg ebenso, der Sprunglink wirkt, und der Fokus ist an jeder Station sichtbar.
Der zuletzt offene Punkt ist am 5. August 2026 behoben —
er war eine Empfehlung, kein Verstoß: Das Ziel des Sprunglinks nahm den
Fokus nicht selbst auf. Es trägt jetzt auf allen acht Seiten
tabindex="-1", damit der Sprung auch im Screenreader
zuverlässig angesagt wird.
Weiterhin offen ist der vollständige Messlauf in der mobilen Ansicht — siehe Abschnitt 2. Das steht hier, weil es sonst niemand sehen würde.
So sieht das einseitige Ampel-PDF aus, hier ausgefüllt für oberflow.de. Aufbau, Tiefe und Sprache sind identisch mit dem, was Sie nach dem Kurz-Check bekommen. Kein Kundendokument.
Prüfumfang und Methodik
Was geprüft wurde, womit — und ausdrücklich, was nicht.
Maßstab
EN 301 549 mit WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA.
Werkzeuge
axe-core 4.12.1, pa11y 8.0.0, Lighthouse 12.8.2 — orchestriert über
scanner/scan.js, in der Desktop-Ansicht.
Prüfobjekt
Acht Seiten: Start, Leistungen, KI-Verordnung, Prüfbericht, Fragen, Impressum, Datenschutz und die Fehlerseite.
Ausdrücklich nicht geprüft
- Kein Test mit Nutzerinnen und Nutzern, die auf assistive Technik angewiesen sind
- Keine unabhängige Zweitprüfung durch eine externe Stelle
- Kein vollständiger Messlauf in der mobilen Ansicht. Die Zahlen in der Tabelle unten stammen aus der Desktop-Ansicht. Zusätzlich lief axe-core über alle acht Seiten in 390 px (Mobiltelefon) und 320 px (entspricht 400 % Vergrößerung) — dort ebenfalls ohne Verstoß. pa11y und Lighthouse liefen bisher nur in der Desktop-Ansicht; die Messreihe ist damit noch nicht vollständig
- Keine Prüfung von Inhalten, die nach dem 6. August 2026 hinzukommen
- Die am 9. September 2026 ergänzte Seite /cra ist noch nicht Teil dieses Berichts. Der Werkzeuglauf vom 9. September über /cra lief ohne Verstoß; die Handprüfung (Tastatur, Screenreader) steht dort noch aus
- Zum Standdatum 6. August: An diesem Tag wurden auf vier Seiten Texte zur Rechtslage korrigiert. Der Werkzeuglauf (axe-core, pa11y, Lighthouse) wurde danach über alle vier wiederholt — ohne Verstoß. Die Screenreader- und Tastaturprüfung von Hand stammt weiterhin vom 4. August; sie wurde nicht wiederholt, weil ausschließlich Fließtext geändert wurde und keine Bedienelemente hinzukamen.
Der letzte Punkt ist keine Formalie: Diese Seite wird sich ändern, und jede Änderung kann Befunde erzeugen. Ein Prüfbericht gilt für einen Stand zu einem Datum.
Befunde
| Nr. | Befund | Kriterium | Status |
|---|---|---|---|
| 1 |
Übersprungene Überschriftenebene auf Impressum und
Datenschutz: auf h1 folgte direkt h3.
Gefunden von axe-core, nicht von Hand.
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WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen | behoben |
| 2 | Zu schwacher Kontrast einer Verbindungslinie in zwei Grafiken (Startseite und KI-Verordnung): 1.64:1 gegen die Hintergrundfläche statt der geforderten 3:1. Kein Werkzeug hat das gemeldet — axe stufte die Stelle als „unklar“ ein, weil es bei Grafiken die Hintergrundfarbe nicht bestimmen kann. Gefunden erst beim Nachrechnen von Hand. | WCAG 1.4.11 Kontrast von Nicht-Text-Inhalten | behoben |
| 3 | Scrollbarer Tabellenbereich ohne Tastaturzugang. Die Tabellen in diesem Bericht lassen sich seitwärts schieben, sobald das Fenster schmaler ist als die Tabelle — mit der Tastatur kam man aber nicht hinein. Wer keine Maus benutzt, erreichte die rechten Spalten nicht. Aufgefallen bei einer Textänderung, die eine Spaltenüberschrift verlängert hat; bei schmalen Fenstern bestand der Fehler schon vorher und war nur nie gemessen worden. | WCAG 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit | behoben |
| 4 | Screenreader-Stichprobe — durchgeführt am 04.08.2026. Mit VoiceOver unter macOS: Gliederung, Seitenbereiche, Grafik-Beschreibungen und Linktexte abgehört, maschinell gegengeprüft. Kein Verstoß. NVDA unter Windows ist weiterhin nicht geprüft. | Prüfschritt der Methodik, Phase 3 | erledigt |
| 5 | Vollständiger Tastatur-Durchlauf von Hand — durchgeführt am 04.08.2026. Alle acht Seiten ohne Maus. Jedes Bedienelement erreichbar, Rückweg ebenso, Sprunglink wirksam, Fokus überall sichtbar. Kein Verstoß. | Prüfschritt der Methodik, Phase 2 | erledigt |
| 6 |
Ziel des Sprunglinks nahm den Fokus nicht selbst auf.
Der Sprunglink wirkte schon vorher — nach dem Auslösen stand der
nächste Tabulatorschritt im Hauptinhalt. Das Ziel trug aber kein
tabindex="-1", weshalb die Ansage im Screenreader von der
Kombination aus Browser und Hilfsmittel abhing.
Am 5. August 2026 auf allen acht Seiten ergänzt und
live gegengeprüft.
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Empfehlung, kein Verstoß gegen WCAG 2.4.1 | erledigt |
Kein Befund der Stufe KRITISCH — nichts hat den Kontaktweg blockiert. Befund 3 war allerdings ernst und hätte Menschen ohne Maus von einem Teil der Tabellen ausgeschlossen; er ist behoben. Die Punkte 4 und 5 waren keine gefundenen Fehler, sondern nicht durchgeführte Prüfungen — der Unterschied ist wichtig, und in vielen Berichten wird er verwischt. Beide sind inzwischen durchgeführt. Punkt 6 ist erst durch sie sichtbar geworden und am 5. August behoben.
Befund 2 ist ein Beispiel für das, was auf der Leistungsseite steht: Alle drei Werkzeuge liefen über diese Grafiken und meldeten null Verstöße. Der zu schwache Kontrast fiel erst auf, als die Werte von Hand nachgerechnet wurden. Ein grünes Testergebnis ist deshalb kein Beweis — es ist der Anfang der Prüfung.
Behebung und Nachweis
Null heißt: kein Verstoß gefunden. 100 heißt: volle Punktzahl. Das sind die Rohwerte der Messung — Ihre Agentur kann sie mit denselben, frei verfügbaren Programmen nachrechnen. Was diese Zahlen nicht abdecken, steht in Abschnitt 3 darüber.
| Seite | Fehler laut axe | Fehler laut pa11y | Barrierefreiheit (Lighthouse) |
|---|---|---|---|
| Start | 0 | 0 | 100 |
| Leistungen | 0 | 0 | 100 |
| KI-Verordnung | 0 | 0 | 100 |
| Prüfbericht | 0 | 0 | 100 |
| Fragen | 0 | 0 | 100 |
| Impressum | 0 | 0 | 100 |
| Datenschutz | 0 | 0 | 100 |
| Fehlerseite | 0 | 0 | 100 |
Kontraste — gerechnet, nicht geschätzt
Der Kontrast sagt, wie deutlich sich Schrift von ihrem Hintergrund abhebt. 4.5:1 ist der vorgeschriebene Mindestwert für Text — je höher der Wert, desto besser lesbar. Alle Textwerte unten liegen darüber. Die drei Zeilen mit dem Vermerk „kein Text“ sind Linien und Flächen; dort gilt der niedrigere Grenzwert 3:1, und auch der ist überall eingehalten.
| Kombination | Verhältnis |
|---|---|
| Text auf Weiß | 13.10:1 |
| Weiß auf dunkler Fläche | 13.10:1 |
| Weiß auf Aktionsfarbe | 5.74:1 |
| Sekundärtext auf Weiß | 5.87:1 |
| Sekundärtext auf Hellgrau | 5.42:1 |
| Beschriftung in den Grafiken | 12.09:1 |
| Weiß auf Warnrot (Grafik, kein Text) | 6.54:1 |
| Verbindungslinie in Grafiken (kein Text) — nach Behebung von Befund 2 | 3.94:1 |
| Akzent (nur Linien, kein Text) | 3.32:1 |
Aufbau und Vergrößerung
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, und keine Gliederungsebene wird übersprungen (nach Behebung von Befund 1)
- Die Seitensprache ist hinterlegt, es gibt genau einen Hauptinhalts-Bereich, und ganz vorn steht ein Sprunglink, mit dem man die Navigation überspringen kann
- Kein Link ohne verständlichen Namen. Jede Grafik hat einen Titel und eine Beschreibung — auch für Menschen, die sie sich vorlesen lassen
- Bei 320 Pixeln Breite muss nirgends seitwärts gescrollt werden. Das entspricht 400 % Vergrößerung — der Wert, den die Norm verlangt
- Kein einziger Abruf von fremden Servern, kein JavaScript, keine Cookies
Protokoll
Jeder Schritt mit Datum: was gemessen wurde, was dabei herauskam, was daraufhin geändert wurde. Der Teil, den niemand liest — bis ihn jemand braucht.
- 28.07. · Alle Seiten maschinell gemessen — mit axe-core, pa11y und Lighthouse, in der Desktop-Ansicht.
-
28.07. · Befund 1 gefunden: eine übersprungene Gliederungsebene.
Auf zwei Seiten folgte auf die Hauptüberschrift direkt eine
Unter-Unter-Überschrift. Wer sich eine Seite vorlesen lässt, navigiert über
diese Gliederung — fehlt eine Stufe, wirkt der Aufbau zerrissen.
Gemeldet von axe-core als
heading-order, Stufe „moderate“. -
28.07. · Befund 1 behoben — die betroffenen Überschriften
auf Impressum und Datenschutz eine Ebene höher gestuft.
Im Code:
h3zuh2. - 28.07. · Nachgemessen — die Bewertung stieg auf beiden Seiten von 98 auf 100 Punkte.
- 29.07. · Texte überarbeitet — mehrere Seiten sprachlich vereinfacht, Startseiten-Grafik ausgetauscht. Danach wurden alle acht Seiten erneut gemessen.
- 29.07. · Befund 2 gefunden: eine Linie mit zu schwachem Kontrast. Bei den Grafiken konnte das Messprogramm gar kein Urteil fällen — es meldete „unklar“ statt „bestanden“, weil es dort die Hintergrundfarbe nicht ermitteln kann. Von Hand nachgerechnet: Eine Linie hob sich nur im Verhältnis 1.64 vom Hintergrund ab, gefordert sind 3. Kriterium WCAG 1.4.11, Kontrast von Nicht-Text-Inhalten.
- 29.07. · Befund 2 behoben — die Linie auf beiden Grafiken abgedunkelt. Neu gerechnet: 3.94 statt 1.64.
- 29.07. · Texte auf „Oberflow“ umgestellt und Berichtstexte vereinfacht — danach erneut gemessen, diesmal zusätzlich in zwei schmalen Fensterbreiten.
-
29.07. · Befund 3 gefunden: eine Tabelle, in die man mit der Tastatur
nicht hineinkam.
Eine verlängerte Spaltenüberschrift machte die Messwert-Tabelle breiter als
ihren Rahmen. Sie ließ sich dadurch seitwärts schieben — aber nur mit der
Maus.
Gemeldet von axe-core als
scrollable-region-focusable, Stufe „serious“. -
29.07. · Befund 3 behoben — alle drei Tabellenbereiche in
die Tab-Reihenfolge aufgenommen und benannt, damit sie sich mit der Tastatur
erreichen und verschieben lassen.
Im Code:
tabindex="0",role="region"undaria-label. - 29.07. · Nachgemessen in drei Fensterbreiten — 1366 px, 390 px und 320 px, alle acht Seiten, mit axe-core. Kein Verstoß.
- 29.07. · Aufbau, Farbkontraste und Vergrößerung geprüft — gerechnet und im Browser nachgesehen.
- 04.08. · Tastatur-Durchlauf von Hand — alle acht Seiten ohne Maus, in Safari. Jedes Bedienelement erreichbar, der Rückweg ebenso, der Sprunglink wirkt, der Fokus an jeder Station sichtbar. Kein Verstoß.
- 04.08. · Screenreader-Stichprobe — mit VoiceOver unter macOS. Gliederung, Seitenbereiche, Grafik-Beschreibungen und Linktexte abgehört. Kein Verstoß.
- 04.08. · Beides maschinell gegengeprüft — mit zwei eigens dafür gebauten Prüfprogrammen, die den Tastatur-Durchlauf nachfahren und auslesen, was ein Screenreader übergeben bekommt. Ergebnis deckungsgleich mit der Prüfung von Hand.
- 04.08. · Aus dieser Gegenprüfung kam der lehrreichste Punkt des Tages: Der erste Lauf meldete 16 Auffälligkeiten. Nach Prüfung von Hand war jede einzelne davon falsch — die Fehler lagen im neuen Prüfprogramm, nicht auf diesen Seiten. Bestätigt wurde am Ende ein Punkt, den kein Programm gemeldet hatte: eine mögliche Härtung am Ziel des Sprunglinks. Ein Werkzeug liefert Kandidaten. Ein Befund entsteht erst, wenn ein Mensch ihn bestätigt.
Genau so wird auch Ihre Akte geführt: fortlaufend, mit Datum, mit dem, was gefunden wurde, und mit dem, was noch offen ist. Sie wird fortgeschrieben, nicht einmal erstellt.
Öffnet sich kein E-Mail-Programm? Schreiben Sie an kontakt@oberflow.de — oder rufen Sie an: 0179 1565405.